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Sven Jennessen Online MarketingIT, Daten, Sicherheit DSGVO und Newsletter-Versand in der Schweiz

DSGVO und Newsletter-Versand in der Schweiz

Der Newsletter ist und bleibt ein beliebtes und erfolgreiches Marketing-Tool. Er dient als Bindeglied zwischen Unternehmen und interessierten Lesern – oder davon genervten Kunden. Genau hier soll der folgende Artikel ansetzen, um herauszufinden, welche Bedingungen mit der Einführung der EU-DSGVO an den Versand geknüpft sind.

Dieser Beitrag ist Teil der Blogserie zur DSGVO (GDPR) für die Schweiz.

DSGVO-Auswirkungen auf den Newsletter-Versand

Wichtigstes Kriterium, um Newsletter versenden zu dürfen, ist eine konkrete Einwilligung aller betroffenen Personen, die deine Nachrichten erhalten sollen. Denn bereits mit der Hinterlegung der E-Mail-Adresse und des Namens, handelt es sich um personenbezogene Daten, durch die eine Person identifiziert werden kann oder könnte. 

Die Anmeldung zum Newsletter erfolgt beispielsweise über eine separate Registrierung. Hierbei solltest du angeben, dass die hinterlegten Kontaktdaten nur für die Verwendung regelmässiger Neuigkeiten aus dem Unternehmen verarbeitet werden.

Diese Informationen kannst du aber auch in deiner Datenschutzerklärung hinterlegen, die Besucher deiner Seite dann jedoch aktiv zustimmen müssen. 

Wichtig in dem Zusammenhang ist die jederzeitige, transparente Veröffentlichung deiner Absichten und Zwecke hinsichtlich der personenbezogenen Daten. Auch der Hinweis, dass die Daten deiner Kunden ggf. an dritte E-Mail-Dienstleister (wie MailChimp, CleverReach etc.) weitergegeben werden, muss Inhalt deiner Information sein.

Denke auch daran, einen Abmeldebutton in deinem Newsletter zu hinterlegen, um bei schwindendem Interesse des Empfängers, keine Gefahr zu laufen, dem Vorwurf unzumutbarer Belästigung ausgeliefert zu sein.

Worauf du achten solltest

Auf deiner Agenda für die Umsetzung des Newsletter-Versands sollten zudem folgende Fragen auftauchen:

  • Gebe ich die personenbezogenen Daten an einen dritten Dienstleister weiter?
    (Bsp. E-Mail-Dienstleister, Druckerei)
  • Hält sich dieser Dritte ebenfalls an die EU-gesetzlichen Anforderungen?
    (Vertraglich mit dem Dritten regeln; Stichwort: Dokumentationspflicht)
  • Habe ich Absicht und Zweck in meiner Datenschutzerklärung hinterlegt?
  • Kann ich die Einwilligung aller betroffenen Personen für den Newsletter-Empfang nachweisen?
  • Habe ich die Möglichkeit der Abmeldung angesprochen – und auch gegeben?

Persönlicher Eindruck

Ja, es bleibt uns nichts erspart. Dennoch müssen wir uns an die Regeln halten, denn auch wir wollen ja selbst entscheiden, wer uns zukünftig Nachrichten über Produktneuheiten, Änderungen oder Ankündingungen schicken darf – und wer nicht.

Mit den oben aufgeführten Fragen, solltest du deinen Kunden einen DSGVO-konformen Rahmen bieten, der sie und dich schützt.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei den Vorbereitungen und hoffe, dir mit diesem Beitrag ein Stück weiterhelfen zu können.

Herzliche Grüsse
Sven

Wenn du mehr zum Thema DSGVO lesen möchten, hast du hier die Möglichkeit.

 

Haftungsausschluss: Bitte beachte, dass die Beiträge innerhalb der Blogserie keine Rechtsberatung darstellen oder ersetzen. Für eine individuelle Abklärung der Massnahmen in deinem Unternehmen, empfehle ich ggf. einen Rechtsberater aufzusuchen.

Quellen: www.t3n.de, google-search

Sven Jennessen
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